Das Argument, die Höhe der Antenne könne nicht angepasst werden, sei falsch. Die Höhe einer Antenne könne sehr wohl reduziert werden und es seien auch mehrere kleinere Antennen möglich. Abgesehen davon müsste hier aufgrund der Ortsbildschutzbestimmungen selbst dann der Bauabschlag erteilt werden, wenn eine Höhenreduktion nicht möglich wäre.