c) Im Vergleich mit dem bisherigen Standortdatenblatt vom 23. November 2019 (Revision: 1.1), das vom Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland mit dem angefochtenen Gesamtentscheid vom 11. März 2021 bewilligt wurde, haben sich die angegebenen Koordinaten des Standorts im neu eingereichten Standortdatenblatt vom 1. Mai 2025 (Revision: 3.0) zwar geringfügig geändert. Grundsätzlich wurde der Standort aber unverändert belassen, ebenso beträgt die Höhe des Masts unverändert 25 m. Im oberen Bereich des Masts mit den montierten Richt- und Mobilfunkantennen haben sich gewisse Änderungen in der Anordnung der montierten Antennen ergeben, zudem wurde die Auskragung etwas verkleinert.