Mit diesen Einsprachen sind sie nicht durchgedrungen, womit sie formell beschwert sind. Als Anwohnende oder Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer innerhalb des Einspracheperimeters von 690 m gemäss ursprünglichem Bau- gesuch6 bzw. 700 m gemäss Projektänderung7 sind sie auch materiell beschwert. Auf die formund fristgerecht eingereichte Beschwerde ist somit einzutreten. Unter diesen Umständen muss nicht geprüft werden, ob alle Beschwerdeführenden zur Beschwerde befugt sind. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in einem Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren die Legitimation nachgewiesen werden müsste. 2. Projektänderung