Mit Verfügung vom 15. Januar 2024 bat das Rechtsamt die Kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK), das Bauvorhaben aus der Sicht des Ortsbild- und Landschaftsschutzes zu beurteilen. Im Bericht vom 20. Februar 2023 (richtig 20. Februar 2024) empfiehlt die OLK einen Alternativstandort zu wählen und die Höhe der Anlage auf 20 m zu begrenzen. Mit Schreiben vom 20. März 2024 ersuchte die Beschwerdegegnerin um Sistierung des Beschwerdeverfahrens zwecks Vornahme von diversen Abklärungen. Mit Verfügung vom 12. April 2024 wurde das Verfahren entsprechend sistiert.