Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 6. Juni 2023 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Das AUE kommt in seiner Stellungnahme vom 15. Juni 2023 zum Schluss, gemäss seinem Fachbericht vom 17. Juli 2020 erfülle die Anlage die Bestimmungen der NISV2 vollständig und sei mit Auflagen bewilligungsfähig. Aus der Beschwerde ergäben sich keine neuen Erkenntnisse, die eine Anpassung oder Ergänzung dieses Fachberichts erforderlich machen würden. Die Gemeinde Walkringen verweist in ihrer Stellungnahme vom 15. Juni 2023 auf ihren Amtsbericht vom 5. August 2020, ohne einen Antrag zur Beschwerde zu stellen.