Nachdem dieser Entscheid am 14. Februar 2023 ergangen war, hob das Rechtsamt die Sistierung mit Verfügung vom 12. April 2023 auf und führte, nachdem die Beschwerdeführenden in Kenntnis des Bundesgerichtsentscheids an ihrer Beschwerde festgehalten hatten, den Schriftenwechsel durch. Dabei bat das Rechtsamt auch das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, um eine Stellungnahme. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 6. Juni 2023 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.