3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, verzichtete zunächst mit Verfügung vom 19. April 2021 auf die Durchführung eines Schriftenwechsels und holte lediglich die Vorakten ein. Mit Verfügung vom 25. Mai 2021 sistierte das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren, bis ein Entscheid des Bundesgerichts im Beschwerdeverfahren 1C_100/2021 vorlag. Nachdem dieser Entscheid am 14. Februar 2023 ergangen war, hob das Rechtsamt die Sistierung mit Verfügung vom 12. April 2023 auf und führte, nachdem die Beschwerdeführenden in Kenntnis des Bundesgerichtsentscheids an ihrer Beschwerde festgehalten hatten, den Schriftenwechsel durch.