Gegen das Bauvorhaben gingen zahlreiche Einsprachen ein. Mit Gesamtentscheid vom 11. März 2021 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baubewilligung. 1/13 BVD 110/2021/70 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 13. April 2021 gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragten die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 11. März 2021 und die Erteilung des Bauabschlags.