1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 10. Januar 2020 bei der Gemeinde Walkringen ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage mit entsprechender technischer Einrichtung auf Parzelle Walkringen Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Mischzone M2. Das Bauvorhaben beinhaltet einen 25 m hohen Mast. An diesem sollen insbesondere sechs Antennenpanels mit insgesamt neun Antennen montiert werden. Bei den drei Antennen im Frequenzband 3600 MHz handelt es sich um adaptive Antennen, wobei dafür kein Korrekturfaktor beansprucht wird. Gegen das Bauvorhaben gingen zahlreiche Einsprachen ein.