a) Schliesslich beantragen die Beschwerdeführenden, das Baugesuch sei zu sistieren, sollte es nicht abgewiesen werden, bis der Entscheid des Bundesgerichts zum Verfahren «Steffisburg» vorliege, die massgeblichen Grundlagen über die Beurteilung adaptiver Antennen erarbeitet seien, ein auditiertes QS-System vorliege, ein taugliches Messverfahren für adaptive Antennen vorliege und wissenschaftlich nachgewiesen sei, dass adaptive Antennen keine Schädigung der Gesundheit von Menschen und Tieren zur Folge habe.