24 RPG zu Recht erteilt. Soweit die Beschwerdeführenden auf den Bundesgerichtsentscheid 1C_591/2021 vom 18. Oktober 2022 verweisen, können sie nichts zu ihren Gunsten ableiten, berief sich die Mobilfunkbetreiberin im entsprechenden Entscheid doch hauptsächlich auf die Besitzstandsgarantie ohne eine Standortevaluation einzureichen. 11. Stromverbrauch