Was die Emission nichtionisierender Strahlung betrifft, so nimmt diese zwar durch die Erhöhung der Sendeleistung zu. Gemäss dem Standortdatenblatt vom 24. Oktober 2019 (Revision: 1.27) sind jedoch die entsprechenden Grenzwerte der NISV eingehalten, was die kantonale Fachstelle in ihrem Fachbericht Immissionsschutz vom 4. Mai 2020 sowie in den Stellungnahmen vom 23. Juni 2023 und 10. April 2024 bestätigt hat. Mehr als die Einhaltung der Grenzwerte kann nicht verlangt werden.58 Dem Vorhaben stehen somit keine überwiegenden Interessen entgegen. Das AGR hat demzufolge die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG zu Recht erteilt.