e) Schliesslich stehen dem Vorhaben auch keine überwiegenden Interessen entgegen. Der Abbruch der bestehenden Sendeantennen und das Montieren neuer Sendeantennen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Anlage. Dies folgt aus der Verfügung des AGR vom 27. April 2020. Was die Emission nichtionisierender Strahlung betrifft, so nimmt diese zwar durch die Erhöhung der Sendeleistung zu.