a) Die Beschwerdeführenden 1 bis 3 bringen in ihrer «aktualisierten Beschwerde» vom 17. März 2024 erstmals vor, in den Baugesuchsakten sei erwähnt, dass sich der Standort in der Landwirtschaftszone befinde. Unabhängig davon, ob die Antenne sich in der Landwirtschaftszone oder in einer anderen Zone befinde, sei die Standortbegründung ungenügend. Der Standort resultiere aus geographischen und bauphysikalischen Gegebenheiten sowie aufgrund von technischen Anforderungen. Konkret geprüfte Alternativen seien nicht erwähnt und Angaben dazu, warum die geprüften Alternativen nicht in Frage kämen, fehlten auch. Damit sei auch das Kaskadenmodell der Gemeinde Spiez nicht eingehalten.