a) Im Schreiben vom 17. März 2024 behaupten die Beschwerdeführenden 1 bis 3, es habe anfangs 2022 eine Umfrage unter den kantonalen NIS-Fachstellen mit folgenden Fragen gegeben: «1. Wurden in ihrem Kanton bereits Abnahmemessungen von Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen durchgeführt? Falls ja, wie viele Anlagen und wie viele OMEN wurden gemessen? 2. Entsprechen die Resultate der bereits erfolgten Abnahmemessungen von in Betrieb genommenen adaptiven Anlagen den im Standortdatenblatt prognostizierten Werten? Bei wie vielen OMEN wurden Werte über dem Anlagegrenzwert AGW gemessen (und die Anlagen mussten in der Folge einreguliert werden)?