Diese Überprüfung habe bis jetzt nicht stattgefunden. Ausserdem bringen sie zusammenfassend vor, die bestehenden QS-Systeme seien von ihrer Konzeption her untauglich adaptive Antennen effektiv zu kontrollieren, die Zertifikate des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) seien nicht geeignet, die Tauglichkeit der QS-Systeme für adaptive Antennen zu bestätigen, das aktuelle QS-System der Beschwerdegegnerin sei nicht in der Lage, die Einhaltung der Grenzwerte im Betrieb zu garantieren und die Vollzugsbehörden hätten keinerlei Möglichkeit ihre Kontrollfunktion wahrzunehmen.