Und sie müsse den Einsprechern Einblick in das Audit gewähren. Diesen Einblick verlangten sie hiermit in Form eines Verfahrensantrags. Denn schliesslich sei soeben aufgezeigt worden, dass trotz vorhandenem QS-System Grenzwertüberschreitungen möglich seien. Im Schreiben vom 17. März 2024 führen die Beschwerdeführenden 1 bis 3 weiter aus, das QS-System könne wegen Reflexion nicht die am Ort auftretende Strahlung ermitteln. Sie vertreten die Meinung, bei adaptiven Antennen und ihrer Softwaresteuerung sei eine Manipulation der Software zur Erkennung von Prüfsituationen ohne weiteres möglich und denkbar.