Diese mache es sogar zur Bedingung, dass auch die Antennendiagramme durch das QS-System kontrolliert werden müssten. Aus der Begründung zum QS-System sei ersichtlich, dass das System nur erfasse, wie stark die Antenne maximal strahle, aber nicht, wohin sie diese Strahlung abgebe. Sodann bringen sie vor, auch wenn die Mobilfunkbetreiberin behaupten werde, dass das QS-System alle maximal zulässigen Sendeleistungen in alle Senderichtungen kontrolliere, dann müsse sie dieses Kontrollsystem zuerst zertifizieren und akkreditieren lassen, wie es die neue Vollzugsempfehlung verlange. Und sie müsse den Einsprechern Einblick in das Audit gewähren.