a) Des Weiteren halten die Beschwerdeführenden fest, wie das Verwaltungsgericht Zürich in seinem Urteil vom 15. Januar 2021 treffend festgestellt habe, könne die Anlage auch Strahlenkeulen formen, die durch das Antennendiagramm nicht erfasst seien. Es stelle sich somit die Frage, ob diese unerlaubten Strahlenkeulen durch das QS-System bemerkt würden. Dies sei nicht der Fall, wie die neue Vollzugsempfehlung im Kapitel 4 belege. Diese mache es sogar zur Bedingung, dass auch die Antennendiagramme durch das QS-System kontrolliert werden müssten.