b) Diesbezüglich bringt das AUE vor, das Ziel einer Abnahmemessung nach der Inbetriebnahme einer Mobilfunkanlage sei die Verifikation der berechneten Immissionsprognose. Das ME- TAS habe eine Methode für die Messung der Strahlung von 5G-Basisstationen und adaptiven Antennen erarbeitet und dazu Mitte Februar 2020 einen technischen Bericht auf seiner Website publiziert. Am 15. Juni 2020 sei der technische Bericht mit einem Nachtrag ergänzt worden. Es stünden eine frequenzselektive und eine codeselektive Messmethode für die Beurteilung des 5G-Signals zur Verfügung.