Unter Einbezug des Briefings des wissenschaftlichen Diensts des EU-Parlaments vom Februar 2020 kommen die Beschwerdeführenden zum Schluss, adaptive 5G-Antennen führten aller Voraussicht nach bei gleichbleibender Strahlungsstärke zu grösseren Gesundheitsschäden, aufgrund der starken Pulsation. In der «aktualisierten Beschwerde» vom 17. März 2024 legen die Beschwerdeführenden 1 bis 3 weiter dar, in der NISV stehe, dass die Grenzwerte so hoch sein müssten, dass Mobilfunk wirtschaftlich betreibbar sei. Damit sei die Wirtschaftlichkeit über den Gesundheitsschutz gestellt, was unrechtmässig sei.