a) Die Beschwerdeführenden bringen mit Verweis auf die Sonderausgabe des Newsletters vom Januar 2021 der beratenden Expertengruppe NIS (BERENIS) vor, demzufolge sei konkret bei vorliegendem Projekt eine Gesundheitsschädigung der Anwohner möglich oder sogar zu erwarten. Diese Antenne dürfe niemals wie geplant gebaut werden, da sie Art. 74 BV28 in krasser Weise verletze. Die Grenzwerte müssten durch den Bundesrat zeitnah um das Zehnfache gesenkt werden. Weiter halten sie fest, es gebe diverse Studien, die belegten, dass die Höhe der Pulsation ein entscheidender Faktor sei hinsichtlich zu erwartenden Gesundheitsschäden.