weisen.27 Schliesslich wurden die von der Beschwerdegegnerin verwendeten Antennendiagramme vom AUE als kantonale Fachbehörde nicht bemängelt und es gibt keine Anhaltspunkte, dass diese umhüllenden Antennendiagramme nicht korrekt wären. 6. Vorsorgeprinzip und Gesundheit 25 BAFU, Erläuterungen zu adaptiven Antennen und deren Beurteilung gemäss der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom 23. Februar 2021, S. 10 Ziff. 5.3. 26 Vgl. Standortdatenblatt für Mobilfunk- und WLL- Basisstationen vom 24. Oktober 2019 (Revision: 1.27), pag. 2 der