Entsprechend können die Beschwerdeführenden aus ihren «Korrekturberechnungen» nichts zu ihren Gunsten ableiten. Im Übrigen hat das AUE als zuständige Fachbehörde das Standortdatenblatt mit Fachbericht Immissionsschutz vom 4. Mai 2020 geprüft und keine Beanstandungen angebracht. In seiner Stellungnahme vom 10. April 2024 hat das AUE ausdrücklich bestätigt, die Angaben im Standortdatenblatt seien korrekt.