trosmog > Mobilfunk: Vollzugshilfen. 24 Vgl. BAFU, Erläuterungen zu adaptiven Antennen und deren Beurteilung gemäss der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom 23. Februar 2021, S. 15 ff. 8/23 BVD 110/2021/69 nung weggelassen. Das führe dazu, dass die Feldstärke 6.08 V/m betrage. Das heisse, sie sei über dem Wert von 5 V/m und sei nicht bewilligungsfähig.