a) In ihrer «aktualisierten Beschwerde» bringen die Beschwerdeführenden 1 bis 3 erstmals vor, in den vorliegenden Baugesuchsakten sei der Antennentyp, der installiert werde, nicht ersichtlich. Das sei zwingend notwendig, damit die Auswirkungen der geplanten Anlage beurteilt werden könnten. Aufgrund dessen verlangen sie die Herausgabe der originalen Antennendiagramme, der detaillierten Produktinformationen und Angabe der Einstellungen für den realen Betrieb. Sodann halten sie fest, noch immer sei es so, dass bei Baugesuchen für 5G-Antennen die Berechnung gemäss 3G/4G-LTE erfolge. Das heisse, dass die adaptive Wirkung einer 5G-An- tenne nicht berücksichtigt werde.