h) Das Bundesgericht hatte im von den Beschwerdeführenden erwähnten Urteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 adaptive Antennen nach dem «worst case»-Prinzip zu beurteilen. Gleich wie im Urteil des Bundesgerichts, kommen vorliegend adaptive Antennen zum Einsatz, welche bei der rechnerischen Beurteilung nach dem «worst case»-Prinzip behandelt werden. Das Bundesgericht hat im betreffenden Fall die Baubewilligung für die Mobilfunkanlage denn auch bestätigt. Die Behauptung der Beschwerdeführenden, das Bundesgericht sei zum Ergebnis gekommen, Baugesuche für 5G-Antennen seien weiterhin nicht bewilligungsfähig, geht daher fehl. 4. Baugesuchsunterlagen