Die Anwendung eines «Korrekturfaktors» sowie die regelmässige Überschreitung der Grenzwerte müssten in einem separaten Verfahren geprüft werden. Schliesslich vertreten sie die Meinung, 5G sei mit den aktuellen Grenzwerten gar nicht umsetzbar. Sie würden die unrechtmässige Aktivierung des Korrekturfaktors bestätigen. b) Aufgrund dieser Ausführungen der Beschwerdeführenden und zum Verständnis der nachfolgenden Erwägungen ist es angezeigt, zunächst kurz auf den Mobilfunkstandard der fünften Generation einzugehen.