In seiner Stellungnahme vom 10. April 2024 hält das AUE zusammenfassend fest, seine Beurteilung der geplanten Mobilfunk-Basisstation habe ergeben, dass die Anlage die Bestimmungen der NISV vollständig erfülle und mit Auflagen bewilligungsfähig sei. Es ergäben sich aus der Beschwerde keine neuen Erkenntnisse, welche eine Anpassung oder Ergänzung seines Fachberichts vom 4. Mai 2020 erforderlich machen würde. Mit Verfügung vom 12. April 2024 gab das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten erneut Gelegenheit, eine Stellungnahme einzureichen. In der Eingabe vom 16. April 2024 teilt die Beschwerdegegnerin mit, die zugestellten Eingaben würden zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass geben.