In ihrem Schreiben vom 28. März 2024 kommt die Beschwerdegegnerin zum Schluss, die Vorbringen in der Eingabe vom 17. März 2024 seien unbegründet und sie ersuche, die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Die Gemeinde Spiez verzichtet mit Schreiben vom 8. April 2024 auf das Einreichen einer Stellungnahme. In seiner Stellungnahme vom 10. April 2024 hält das AUE zusammenfassend fest, seine Beurteilung der geplanten Mobilfunk-Basisstation habe ergeben, dass die Anlage die Bestimmungen der NISV vollständig erfülle und mit Auflagen bewilligungsfähig sei.