14. Februar 2023 an ihrer Beschwerde festhielten oder nicht, wobei Stillschweigen als Festhalten an der Beschwerde gelte. Nachdem sich die Beschwerdeführenden nicht hatten vernehmen lassen, führte das Rechtsamt den Schriftenwechsel durch. Zudem gab es dem AUE Gelegenheit zur Stellungnahme. In der Stellungnahme vom 24. Mai 2023 beantragt das AGR die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde Spiez verzichtete mit Schreiben vom 19. Juni 2023 auf das Einreichen einer Stellungnahme. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 21. Juni 2023 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde und aller Anträge, soweit darauf einzutreten sei.