4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, teilte den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 16. April 2021 mit, es beabsichtige das Beschwerdeverfahren zu sistieren, bis ein Entscheid des Bundesgerichts im Beschwerdeverfahren 1C_100/2021 vorliege. Gleichzeitig holte das Rechtsamt bei der Gemeinde Spiez die Vorakten ein. Nachdem sich weder die Beschwerdegegnerin noch die übrigen Verfahrensbeteiligten der beabsichtigten Verfahrenssistierung widersetzten, sistierte das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren mit Verfügung vom 20. Mai 2021.