1. Der Gesamtbauentscheid der Gemeinde Spiez vom 17. März 2021 sei aufzuheben. 2. Das Baugesuch sei zur Vervollständigung der Baugesuchsakten zurückzuweisen. 3. Die Verfassungs- und Gesetzeswidrigkeit von Anhang 1 Ziff. 63 der NISV sei festzustellen.