Mit Schreiben vom 22. September 2020 zog die Gemeinde Spiez eine Sistierung des Verfahrens in Erwägung, worauf sie jedoch mit Schreiben vom 11. November 2020 verzichtete. Mit Gesamtentscheid vom 17. März 2021 erteilte die Gemeinde Spiez die Baubewilligung. 3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 13. April 2021 (Postaufgabe 14. April 2021) gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: