24 RPG1 für das Bauen ausserhalb des Baugebiets. Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, führte im Fachbericht Immissionsschutz vom 4. Mai 2020 aus, die geplante Mobilfunk-Basisstation erfülle die gesetzlichen Anforderungen, der Anlagegrenzwert werde rechnerisch bei sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten. Die Beschwerdegegnerin nahm mit Schreiben vom 23. Juni 2020 Stellung zu den Einsprachen. Mit Schreiben vom 22. September 2020 zog die Gemeinde Spiez eine Sistierung des Verfahrens in Erwägung, worauf sie jedoch mit Schreiben vom 11. November 2020 verzichtete.