betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Spiez vom 17. März 2021 (Baugesuchs-Nr. N.________; Umbau bestehende Mobilfunkanlage) sowie die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 27. April 2020 (G.-Nr. 2020.DIJ.2723) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 30. März 2020 bei der Gemeinde Spiez ein Baugesuch ein für den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage mit neuen Antennen auf der Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. J.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Das Vorhaben sieht vor, die bestehenden Antennenkörper abzubrechen und am bestehenden Antennenmast in