4. Die Beschwerdeführer haben dem Beschwerdegegner Parteikosten im Betrag von CHF 3279.50 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. 5. Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführern Parteikosten im Betrag von CHF 1894.50 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. 6. Die Gemeinde hat den Beschwerdeführern Parteikosten im Betrag von CHF 947.25 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. 15/16 BVD 110/2021/68 IV. Eröffnung