d) Vorgesehen sind Stützmauern aus Natursteinquadern mit einer Schichthöhe von rund 30 cm. Die geplanten Stützmauern orientieren sich nicht an der rechteckigen Parzellengrenze, sondern verlaufen halbkreisförmig, was ein natürliches Erscheinungsbild ergibt. Mit der Projektänderung vom 29. Juli 2021 bleibt zur Strasse hin eine Böschung bestehen, in der die zwei unteren Stützmauern mit abnehmender Höhe schliesslich «verschwinden». Die Stützmauern bilden keine harte Grenze, sondern lassen Durchblicke zu, welche den Blick weiterwandern lassen. Das Bauvorhaben wirkt vom öffentlichen Raum aus gesehen durchlässig. Von einem Bollwerk kann beim vorliegenden Projekt keine Rede sein.