Die oberste Natursteinmauer ist keine Stützmauer, sondern ragt rund 65 cm über den Boden. Sie ist rund 60 cm von der Hinterkante der Stützmauer zurückversetzt. Das Verwaltungsgericht verneinte das Vorliegen einer funktionalen Einheit in einem Fall bereits bei der Rückversetzung des Geländers um rund 15 cm hinter die Stützmauer.26 Die Natursteinmauer ist daher nicht an die Höhe der Stützmauer anzurechnen. Die Hecke bildet mit der Stützmauer keine bauliche, funktionale Einheit und ist nicht zu berücksichtigen. Die Maximalhöhe von 3 m wird bei der dritten Stützmauer nicht überschritten.