g) Auf der obersten Ebene bei der Terrasse ist eine halbkreisförmige Natursteinmauer aus Travertin vorgesehen, die gegen aussen durch eine Eibenhecke abgedeckt wird. Die Beschwerdeführer machen geltend, die Stützmauer bilde mit der Eibenhecke und der Natursteinmauer eine funktionale Einheit. Die Höhe von 3 m werde überschritten. Der Beschwerdegegner macht geltend, die dekorative Innenmauer habe keine Stützfunktion. Weder die Bepflanzung noch die Innenmauer hätten einen funktionalen Zusammenhang mit der Stützmauer.