Das natürlich gewachsene Terrain verlief an der westlichen Grenze demnach höher als das heute bestehende. Das natürlich gewachsene Terrain wurde an der westlichen Parzellengrenze (mit einer kleinen, hier nicht interessierenden Ausnahme) auf der gesamten Länge abgegraben. Aus dem Plan «Analyse ursprüngliches Terrain» geht weiter hervor, dass der heutige Gartenteil vor dem Haus 24 Vgl. Bauentscheid der Gemeinde Bolligen vom 9. März 2021, E. 2.2; Protokoll der Hochbaukommission vom 16. Februar 2021, Vorakten pag. 8 25 bbp geomatik, Plan «Analyse ursprüngliches Terrain», Beilage zur Eingabe des Beschwerdegegners vom 8. Januar 2022