f) Das natürlich gewachsene Terrain wurde in Zusammenhang mit der Bebauung der Grundstücke verändert und ist vor Ort nicht mehr feststellbar. Die vom Geometer vorgenommene Analyse des ursprünglichen Terrains zeigt, dass der Hang gleichmässig geneigt ist. Im Bereich der Parzelle Nr. H.________ fiel das Terrain von 636.96 m ü. M. (bei der nordwestlichen Parzellengrenze) auf 623.75 m ü. M. ab (bei der südwestlichen Parzellengrenze).25 Das natürlich gewachsene Terrain verlief an der westlichen Grenze demnach höher als das heute bestehende.