Auf den Projektplänen (Grundriss mit Werkleitungen 1:100 vom 27. November 2020, Schnitt A-A und B-B 1:100 vom 26. November 2020) sind die neu geplanten Stützmauern im Garten mit dunkelroter Farbe eingetragen, während die Stützmauern im Vorgarten schwarz sind und explizit als bestehend bezeichnet werden («Eingangsseite bestehend»). Der Beschwerdegegner versteht die geplante Umgestaltung des Gartens als Fortsetzung der bestehenden Gestaltung im nordseitigen Vorgarten; Ziel sei ein einheitliches Konzept, das ein harmonisches Gesamtbild schaffe.20 Der nordseitige Vorgarten wurde demnach nur der Vollständigkeit halber auf den Projektplänen dargestellt. Das Bauvorhaben umfasst einzig