Dass nur der südseitige Garten Gegenstand der Baueingabe war, geht auch aus den Plänen der Baueingabe hervor. Auf dem Situationsplan 1:500 vom 20. November 2020 sind ausschliesslich die Stützmauern im südseitigen Garten als neues Bauvorhaben rot eingezeichnet. Auf den Projektplänen (Grundriss mit Werkleitungen 1:100 vom 27. November 2020, Schnitt A-A und B-B 1:100 vom 26. November 2020) sind die neu geplanten Stützmauern im Garten mit dunkelroter Farbe eingetragen, während die Stützmauern im Vorgarten schwarz sind und explizit als bestehend bezeichnet werden («Eingangsseite bestehend»).