«Das Gartenumgestaltung-Projekt sieht vor, das Terrain durch Stützmauern zu terrassieren: Ausführung in geschichteten Plasselber Naturstein-Quadern, die Terrassen sollen mit Gehölzen bepflanzt werden. Die Stützmauern liegen auf der Strassenseite E.________ teilweise im Strassenabstand, sind jedoch reversibel und erschweren dadurch einen Ausbau der Strasse nicht. Die Stützmauern sind höchstens 1,40 m hoch (in der Höhe gestaffelt) resp. 12 BGE 138 I 484 E. 2.1, 133 I 100 E. 4.3 ff.; BVR 2009 S. 328 ff. E. 2.4; Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum