c) Der nordseitige Vorgarten und der südliche Hauptgarten hängen nicht zusammen, sondern sind durch die Garageneinfahrt voneinander getrennt. Die Umgestaltung des nordseitigen Vorgartens ist bereits realisiert.17 Es stellt sich die Frage, ob der nordseitige Vorgarten Teil des Bauvorhabens ist. Der Gegenstand des Bauvorhabens wird im Baugesuch umschrieben und auf den Plänen dargestellt (vgl. Art. 10-14 BewD). Im Baugesuch wurde das Bauvorhaben als «Gartenumgestaltung» bezeichnet, was die Frage noch nicht klärt.