a) Die Beschwerdeführer bringen zur Projektänderung neu vor, beim Eingangsbereich auf der Nordseite sei das Vorhaben nach wie vor auf eine Ausnahme für die Unterschreitung des Strassenabstands angewiesen. Die mit Natursteinen umfasste Rabattenbepflanzung und der Hauszugang mit Treppe seien im Strassenabstand vorgesehen. Diese Bauten würden durch die Projektänderungen vom 29. Juli 2021 soweit ersichtlich nicht berührt.14