Dadurch verletzte die Gemeinde den Anspruch der Beschwerdeführer auf das rechtliche Gehör. Die BVD stellte den Beschwerdeführern den Bericht im Beschwerdeverfahren zu und gab ihnen Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Da die BVD über dieselbe Kognition wie die Gemeinde verfügt, konnte die Gehörsverletzung damit geheilt werden. Sie ist allerdings bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen.13 4. Verfahrensgegenstand