den Parteien im Baubewilligungsverfahren sämtliche Amts- und Fachberichte sowie die Stellungnahmen der Gegenpartei zuzustellen, und zwar vor dem Entscheid.12 c) Erst mit der Zustellung des Gesamtentscheids erfuhren die Beschwerdeführer, dass ein Fachbericht des Leiters Tiefbauamt vom 12. Januar 2021 eingeholt worden war. Es ist nicht bekannt, ob ihnen dieser Bericht zusammen mit dem Entscheid zugestellt wurde oder ob sie nur Kenntnis erhielten, dass ein solcher Bericht existiert. Die Beschwerdeführer konnten sich daher im vorinstanzlichen Verfahren nicht zu diesem Amtsbericht äussern. Dadurch verletzte die Gemeinde den Anspruch der Beschwerdeführer auf das rechtliche Gehör.