3. Nichtzustellen des Fachberichts a) Die Beschwerdeführer rügen, die Gemeinde habe ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, indem sie ihnen den Bericht des Leiters des Tiefbauamts vom 12. Januar 2021 betreffend Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstands nicht zur Kenntnis gebracht habe und sie sich dazu nicht hätten äussern können. Die Gemeinde erklärt, der genannte Bericht des Leiters Tiefbau bilde einen ergänzenden Bestandteil der Baubewilligung und könne in den Akten eingesehen werden.